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Vom 4. bis zum 16. Juni läuft das Wahlverfahren zur Presbyteriumswahl an– und am 6.Juni gibt es dazu eine teilöffentliche Schnuppersitzung für alle Interessierten um 19.00 Uhr ad Friedenskirche: weitere Infos unter dem Menüpunkt: Presbyteriumswahl 2024
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ACHTUNG! Fehler im Gemeindebrief (betr. Predigtplan) : am 11. Juni findet der Gottesdienst an der Christuskirche erst um 11.30 Uhr statt
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END POLIO NOW: Eine Impfung gegen Kinderlähmung kostet nur wenige Cent. Unsere Gemeinde beteiligt sich an der Aktion kupfercent.de.(: dort weitere Infos)- und stellt Sammelbehälter für Centstücke auf
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Jubelkonfirmation im September: JETZT ANMELDEN!
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In mehreren Straßen auf unserem Gemeindegebiet fehlt es derzeit an Gemeindebrief- Austräger*innen. Hier benötigen wir Ihre Mithilfe! Näheres dazu unter: GEMEINDEBRIEF
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Presbyteriumswahl Februar 2024

Unterrichtung zum Beginn Wahlverfahren (§ 11 PWG)

Liebe Mitglieder der Kirchengemeinde, am 18. Februar 2024 wird das Presbyterium unserer Kirchengemeinde neu gewählt. Das Wahlverfahren beginnt  mit dem 04.06.2023. Alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde sind aufgefordert bis zum 16. Juni 2023 schriftlich Wahlvorschläge beim Presbyterium einzureichen. In unserer Kirchengemeinde werden mindestens 13 Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteriumsamt gesucht. Außerdem sind 2 beruflich Mitarbeitende in das Presbyterium zu wählen.

Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sein. Sie müssen im Wahlverzeichnis eingetragen sein und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Darüber hinaus dürfen sie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch die beruflichen Mitarbeitenden müssen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.

Bitte reichen Sie mit ihren Vorschlägen auch die schriftliche Zustimmungserklärung der bzw. des Vorgeschlagenen ein. Vordrucke hierfür (s.u.) erhalten Sie im Gemeindebüro Schulstraße 3, 46147 Oberhausen oder bei den Pfarrer/innen unserer Kirchengemeinde.

 

Wahlvorschlag – Zustimmungserklärung (§ 12 / § 14 PWG)

An das

Presbyterium der

Ev. Kirchengemeinde Holten-Sterkrade

 

Presbyteriumswahl – 2024 Wahlvorschlag

Als Kandidatin/Kandidat für die Wahl ins Presbyterium am 18. Februar 2024 schlage ich vor:

 

Name, Vorname:                      _______________________________

 

__________________, den ____________ 2023

 

                                                             

Unterschrift der / des Vorschlagenden

 

Angaben zur vorschlagenden Person

Name, Vorname:                      _______________________________

Geburtsdatum:                         _______________________________

Anschrift                                   _______________________________

                                                                                                                                                    

 

Erklärung der/des Vorgeschlagenen

Name, Vorname:                      _______________________________

Geburtsdatum:                         _______________________________

Anschrift                                   _______________________________

Ich bin bereit, für das Amt als Mitglied im Presbyterium zu kandidieren. Die nachstehend abgedruckten kirchlichen Wahlregeln habe ich zur Kenntnis genommen und werde diese einhalten. Mit der Nutzung meiner persönlichen Daten mit Bild für die Bekanntmachungen im Rahmen der Presbyteriumswahl bin ich einverstanden.

 

__________________, den ____________ 2023

 

                                                             

Unterschrift der / des Vorgeschlagenen

 

 

 

 

 

§ 14 Presbyteriumswahlgesetz

Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten

 

(1) Die Kandidatinnen und Kandidaten werden vom Presbyterium in geeigneter Weise in der Kirchengemeinde bekannt gemacht. Sie werden der Kirchengemeinde in mindestens einer Gemeindeversammlung vorgestellt.

 

(2) Auf dieser Gemeindeversammlung können wählbare Mitglieder der Kirchengemeinde als weitere Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen werden. Wenn die Kirchengemeinde in Wahlbezirke aufgeteilt ist, müssen die Kandidatinnen und Kandidaten dem Wahlbezirk zugeordnet werden, in dem sie wohnen oder aufgrund besonderer Regelungen zugeordnet sind. Das vorgeschlagene Mitglied der Kirchengemeinde muss seine Bereitschaft zur Kandidatur und zur Einhaltung der kirchlichen Wahlregeln auf dieser Gemeindeversammlung erklären oder schriftlich erklärt haben und sich den anwesenden Gemeindemitgliedern vorstellen oder den anwesenden Gemeindemitgliedern vorgestellt werden.

 

(3) Darüber hinausgehende Werbeaktionen Einzelner oder einzelner Gruppen bedürfen der Zustimmung des Presbyteriums.

 

(4) Wer ohne Zustimmung des Presbyteriums für seine Person wirbt, kann vom Kreissynodalvorstand aus dem Wahlvorschlag gestrichen werden.

Im Zuge der Presbyteriumswahlen im kommenden Jahr findet am 06. Juni eine teilöffentliche Presbyteriumssitzung statt. So soll möglichen Interessent*innen für das Presbyteramt die Möglichkeit gegeben werden, einmal unverbindlich in den Sitzungsalltag hineinzuschnuppern und sich von den Sitzungsabläufen ein Bild zu machen.

Die teilöffentliche Presbyteriumssitzung am 06. Juni findet im Gemeindezentrum an der Friedenskirche (Steinbrinkstraße 158, OB-Sterkrade) statt und beginnt um 19.00 Uhr.  Eine vorherige Anmeldung ist nicht nötig.

 

Bildquelle: EKIR/ unikat Werbeagentur GmbH