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Jahresbericht des Superintendenten Pfr. J. Deterding unter: AKTUELLLES
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Der besondere Tipp zu Weihnachten: BETHLEHEM- das Musical am 28.12. in Dortmund (Karten unter: www.chormusical-bethlehem.de)
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In mehreren Straßen auf unserem Gemeindegebiet fehlt es derzeit an Gemeindebrief- Austräger*innen. Hier benötigen wir Ihre Mithilfe! Näheres dazu unter: GEMEINDEBRIEF
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Kirchenknigge

Wir möchten, dass alle diejenigen die unsere Gottesdienste besuchen, sich auch bei uns wohlfühlen können!

Deshalb an dieser Stelle unsere Bitten und Hinweise:

*Wenn Ihre Säuglinge unruhig werden, tun Sie, was Ihren Kindern guttut und geben Sie ihnen, was sie brauchen! Gehen Sie auch gerne mit Ihren Säuglingen herum, wenn es hilft…

*Falls Ihre kleineren Kinder sich langweilen (was absolut denkbar wäre) besuchen Sie gerne mit ihnen unsere Spielecken im hinteren Bereich unserer Kirchen.

*Es wäre nett, wenn Sie aus Respekt Mützen und Kappen abnehmen und auf den Genuss von Kaugummis verzichten.

 und     last but not least:

*Fotografieren im Gottesdienst:

Vielen Menschen liegt es  am Herzen, Erlebnisse in der Familie bei Taufen, Hochzeiten oder Kindergarten- und Schulgottesdiensten mit einem Foto festzuhalten.

-Taufen im Gottesdienst: Um den  Gottesdienstbesucherinnen und -besuchern, die nicht zur Tauffamilie gehören, ihre Andacht und ihr Gebet in Ruhe zu ermöglichen, war das Fotografieren bisher nicht gestattet. Darüber hinaus sieht die neue Datenschutzregelung vor, dass Gottesdienstbesucherinnen- und Besucher nicht ohne ihr Einverständnis fotografiert werden dürfen. Dennoch wünschen sich Tauffamilien eine Erinnerung an die Taufhandlung im Gottesdienst. Deshalb hat das Presbyterium beschlossen, das Fotografieren im Gottesdienst auf folgende  Weise zu ermöglichen: Vor dem Gottesdienst wird EINE Person aus der Familie festgelegt, die rund um die Taufe fotografieren kann.

-Trauungen: die meisten Paare kommen mit einem Fotografen. Wir bitten darum, in einem kurzen Gespräch unmittelbar vor dem Gottesdienstes den Rahmen und mögliche Fotopositionen abzusprechen.

-Kindergarten- und Schulgottesdienste: in der Regel machen wir in diesen Gottesdiensten sog. „Foto-Stopps“, bei denen im zeitlich begrenzten Umfang und nach Einverständnis aller beteiligten Erziehungsberechtigten fotografiert werden darf.