… zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
Download des Schutzkonzept der evangelischen Kirchengemeinde Holten-Sterkrade und Anlagen (Stand: Januar 2022) am Seitenende
„Kinder haben ein Recht auf Schutz vor jeglicher Form sexueller Gewalt.“ So steht es in Artikel 34 der UN-Kinderrechtskonvention.
(www.national-coalition.de/pdf/UN-Kinderrechtskonvention.pdf )
Die Evangelische Kirche in Oberhausen hat sich entschlossen, dieses Recht der Kinder auszudehnen auf alle Schutzbefohlenen, ehren- und hauptamtlich Mitarbeitenden, Besucher:innen, Teilnehmer:innen und Klient:innen der unterschiedlichen Angebote. (siehe auch Pkt. 1.3 des Rahmenschutzkonzeptes)
Jede Form von sexueller Gewalt zu verhindern ist Aufgabe eines jeden Menschen in unserer Gesellschaft.
Oft stehen aber Fragen im Raum, wie z.B.
– Sexuelle Gewalt- was ist das eigentlich genau?
– Woran erkenne ich sexuelle Gewalt?
– Was kann ich tun in so einem Fall?
– An wen kann ich mich wenden?
Im Kirchenkreis Oberhausen gibt es spezielle Ansprechpersonen für den Bereich Kindesschutz.
Bei allen Fragen zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Verletzung ihrer sexuellen Selbstbestimmung und/oder Fragen zur weiteren Vorgehensweise stehen Ihnen und euch diese zur Verfügung.
Vertrauenspersonen des Kirchenkreises Oberhausen
Frau Sylke Kruse 01573 / 6614131
Herr Johannes Rother 0151 / 29604059
(sollten beide Vertrauenspersonen nicht erreichbar sein, bitte 0208 / 85008-21 oder 0208 / 85008-517 anwählen)
In dringenden Notfällen kann die Rufbereitschaft des Jugendamtes
– Polizei Oberhausen
– Opferschutz 0208 / 826 4511
– Telefon der Einsatzleistelle 0208 / 826 4051 (außerhalb der Bürodienstzeit)
– Notruf 110 (bei sofortigem Handlungsbedarf)
– und über die Feuerwehr Oberhausen 0208 / 858 51
erreicht werden.
(Quelle: https://kirche-oberhausen.de/inhalt/kindesschutz/)
Hinweis: Das Schutzkonzept wird ständig überarbeitet und regelmäßig aktualisiert. Bei Anregungen und Beschwerden kontaktieren Sie uns bitte via E-Mail unter:
Mailadresse: beschwerdeholtensterkrade@ekir.de
Schutzkonzept der Evangelischen Kirchengemeinde Holten-Sterkrade 23.01.2023
Risiko-und-Potentialanalysen Holten-Sterkrade Stand 23.01.2023
Zu-Pkt-4-Selbstverpflichtungserklaerung-Verhaltenskodex
Zu-Pkt-5-Inhalte-eines-Sexualpaedagogischen-Konzepts
Zu-Pkt-6-2-Liste-von-Taetigkeitsbereichen-ehrenamtlicher-in-Gemeinden_und-Kirchenkreisen
Zu-Pkt-7-1-Erw-Fuehrungszeugnis-Pruefschema
Zu-Pkt-7-2-Bescheinigung-zur-Beantragung-eines-Erw-Fuehrungszeugnisses
Zu-Pkt-7-3-Dokumentation-Nr-1-der-Einsichtnahme
Zu-Pkt-7-4-Dokumentation-Nr-2-der-Einsichtnahme
Zu-Pkt-8-Fragebogen-und-Anregungen-zur-Beteiligung-von-K-J-und-Schutzbefohl
Zu-Pkt-9-Praeventionsgrundsaetze
Zu-Pkt-10-1-Aushang-Ansprechpersonen